Was bedeutet Ordonnanz?

 

Das Wort Ordonnanz entstammt dem französischen Wort „ordonner“ für anordnen oder verordnen. Zusammen mit einer Jahreszahl bezeichnet es das Jahr, in welchem ein Ausrüstungs- oder Bekleidungsstück oder ein Waffentyp offiziell in der Armee eingeführt wurde. In der Regel ist dies das Datum des Beschlusses zur Einführung des Bundesrates oder der zuständigen militärischen Behörde. Manchmal wurden auch verschiedene kleinere Änderungen des bestehenden Reglements unter einer Jahreszahl als Ordonnanz zusammengefasst.

Bis der neu eingeführte Gegenstand zur Truppe kam, konnten indes noch einige Jahre vergehen, da meistens noch vorhandene Ausrüstungsstücke der vorangehenden Ordonnanz ausgetragen werden mussten. Es bleibt also immer eine zeitliche Differenz zwischen Einführungsbeschluss und der effektiven Einführung bei der Truppe. Das Datum der Ordonnanz bezieht sich in der Regel auf den Einführungsbeschluss. Zudem kamen meistens nur Rekruten in den Genuss von Effekten nach neuer Ordonnanz. Man sollte nicht dem Irrglauben verfallen, dass bei der Einführung einer neuen Ordonnanz sofort alle Wehrmänner mit neuen Effekten ausgerüstet wurden. In der Regel galt, was dereinst als Rekrut gefasst wurde, blieb bei der persönlichen Ausrüstung bis zum Ausscheiden aus der Armee. Ausnahmen bildeten Ersatz bei Verlust, Defekt oder Tausch infolge Zunahme der Körperfülle. Tatsächlich war es immer ein stetes Nebeneinander von Ausrüstungsstücken verschiedener Ordonnanzen.

  

Die Ordonnanz 1926

Darunter versteht man das „Reglement über die Bekleidung vom 30. Dezember 1926“ (Bundesratsbeschluss). Es basiert seinerseits auf den Bundesratsbeschlüssen betreffend die Einführung der feldgrauen Uniform aus den Jahren 1914 und 1915 und insbesondere auf dem „Bundesratsbeschluss betreffend die feldgraue Bekleidung der Armee und Gradabzeichen“ vom 4. Juni 1917 und ergänzt diesen in wesentlichen Teilen, vor allem bei den Unterscheidungsabzeichen der (neuen) Truppengattungen und Dienstzweige, sowie der Ausführung der Grad- und Funktionsabzeichen. Bei den Unteroffizieren tragen beispielsweise ab dieser Ordonnanz alle am oberen Kragenrand eine 8 mm breite, schwarz eingefasste Gold- oder Silberborte (je nach Knopffarbe).

Das bisher getragene Käppi machte definitiv dem Stahlhelm Platz, welcher bis dahin zum Korpsmaterial gehörte und nun in grün gespritzter Version zur persönlichen Ausrüstung gehörte. Weitere Anpassungen und Ergänzungen folgten jährlich bis zum neuen Bekleidungsreglement von 1940.

 

Die Ordonnanz 1940

Nach umfangreichen Versuchen und Abklärungen hat die Kommission für die Revision des Bekleidungsreglements am 7. Februar 1941, mitten im Krieg, unter dem Vorsitz von Generals Guisan, das bisherige Bekleidungsreglement angepasst und ergänzt. So wurden die farbigen Ärmelpatten neu geordnet und die darauf gestickten Symbole vereinfacht oder ganz weggelassen. Wesentliche Neuerungen erfuhr der Waffenrock, er bekam einen Umlegekragen und konnte in der Folge auch offen getragen werden, indem man den Kragen zurückschlagen und mit zwei kleinen Knöpfen fixieren konnte. Die Achselklappen hatten an deren Ende anstatt der bisherigen Rundung einen Spitz und die Ärmelaufschläge wurden grösser, so dass beide Knöpfe innerhalb des Aufschlages zu liegen kamen. Damit die in grosser Zahl vorhandenen Waffenröcke der vorangehenden Ordonnanz weiterverwendet werden konnten, durften diese abgeändert, das heisst mit Umlegekregen versehen werden. Diese Uniformen werden meist als Ordonnanz 1926/40 bezeichnet

Auch dieses ausführliche Reglement erfuhr in den folgenden Jahren zahlreiche Ergänzungen und wurde seinerseits mit der Ordonnanz 1949 abgelöst.

29.5.2007/J. Burlet

 Ordonnanz 1940

   
       
Ordonnanz 1926